Milieuschutz & Möbliertes Wohnen in Berlin

Möbliertes Wohnen 2026: Neue Regeln, neue Chancen

Ist möbliertes Wohnen vom Aussterben bedroht?
Die neuen geplanten Änderungen im Mietrecht sorgen aktuell für viele Fragen bei Eigentümern und Vermietern. Doch die gute Nachricht ist: Möbliertes Wohnen bleibt weiterhin möglich, es braucht nur die richtige Struktur.
Mit unserer Lösung helfen wir Eigentümern dabei, ihre Wohnungen weiterhin flexibel, modern und rechtssicher zu vermieten.

Folgende Änderungen kommen auf uns zu:

Zum einen ist die möblierte Vermietung in Milieuschutzgebieten in Berlin genehmigungspflichtig. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie noch auf dieser Seite. Zudem soll die möblierte Vermietung generell weiter eingeschränkt werden. Wir von mbly sind da die richtige Lösung für Sie als Eigentümer!

Schreiben Sie uns eine Mail

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

mbly macht es möglich!

Unsere Lösung hat schon einmal funktioniert und wird auch jetzt funktionieren! Mit mbly können Sie als Eigentümer Ihre Wohnung weiterhin möbliert Vermieten weiterhin flexibel vermieten.
Mit mbly ermöglichen wir eine rechtssichere und moderne Lösung für möbliertes Wohnen. Dabei wird die Wohnung separat vermietet, während die Möblierung unabhängig davon über mbly bereitgestellt wird.

So schaffen wir eine klare Trennung zwischen Mietvertrag für den Wohnraum und separatem Möblierungsservice.

Diese Struktur sorgt für maximale Transparenz und bietet Eigentümern weiterhin die Möglichkeit, ihre Immobilie attraktiv für Expats, Business-Kunden und temporäre Mieter anzubieten. Möbliertes Wohnen bleibt möglich – nur professioneller, transparenter und zukunftssicherer.

Milieuschutz in Berlin

Seit dem 18. April 2026 gelten in Berlin neue Verwaltungsvorschriften für soziale Erhaltungsgebiete/Milieuschutzgebiete. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine neue Verwaltungspraxis, die den Bezirken als Handlungsgrundlage für Genehmigungen dient.

Ein wesentlicher Punkt betrifft die befristete Vermietung von Wohnraum („Wohnen auf Zeit“) in Milieuschutzgebieten. Für diese Form der Vermietung ist künftig in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich. Für viele Eigentümer außerhalb dieser Milieuschutzgebiete ändert sich derzeit nichts.

Kurzfristig besteht kein akuter Handlungsdruck. Bereits laufende Vermietungen sind zunächst nicht unmittelbar betroffen. Relevant wird die neue Genehmigungspflicht insbesondere bei zukünftigen Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen.

Ist die möblierte Vermietung vom aussterben bedroht?

Möbliertes Wohnen bleibt möglich – wir jedoch weiter eingeschränkt

Neben den Änderungen in Berlin wird auf Bundesebene derzeit eine Reform des Mietrechts vorbereitet, die insbesondere das möblierte Wohnen betrifft.

Geplant ist, dass Möblierungszuschläge künftig transparent und separat im Mietvertrag ausgewiesen werden müssen. Zusätzlich ist eine 5%-Regelung auf Basis der Nettokaltmiete vorgesehen, die als Zuschlag für die Möblierung gesehen werden soll.