Welche legale Optionen haben VermieterInnen,
auf den Mietendeckel zu reagieren?

Der Mietendeckel hat so einige Auswirkungen, sowohl auf Seiten der MieterInnen als auch VermieterInnen. Für Berliner MieterInnen scheint er zunächst – zumindest für einen kurzfristigen Zeitraum – ein Gewinn zu sein, da viele von ihnen weniger Miete zahlen. Dennoch herrscht bis zum Entschluss über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes durch den BGH  Unsicherheit: Bis zur Entscheidung sollten MieterInnen das gesparte Geld durch die Mietverringerung sparen, um es gegebenenfalls (bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes) an die VermieterInnen zurückzahlen zu können. Diese Maßnahme wird durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich erlaubt. Für VermieterInnen – insbesondere von möbliertem Wohnraum – wird durch den Mietendeckel das Vermieten unattraktiver. Der Mietendeckel berücksichtigt möblierten Wohnraum nicht extra – VermieterInnen leisten allerdings die Extra-Investition für Möbel, Ausstattung, sowie Instandhaltung. Die Folge: Neuankömmlinge in Berlin oder für einige Wochen oder Monate in Berlin lebende Personen wird die Flexibilität genommen, in Berlin Fuß zu fassen. Die eigentlich weltoffene Hauptstadt nimmt sich dadurch selber die Chance, sich weiterzuentwickeln, attraktiv für neue Menschen zu bleiben und sich auf neue Eindrücke einzulassen. Zusätzlich zu den Folgen für die Stadt Berlin hat der Mietendeckel auch verheerende Auswirkungen auf MieterInnen und VermieterInnen: Hier haben wir bereits sechs Auswirkungen beschrieben, die uns tagtäglich für unseren Job motivieren.

Welche sicheren Möglichkeiten bieten sich VermieterInnen, auf den umstrittenen Mietendeckel zu reagieren? Wir haben die Möglichkeiten für Sie zusammengefasst, die Sie nutzen können, bis Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels herrscht.
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Die Möglichkeiten im Detail:

Möbelmietvertrag

VermieterInnen, die möblierten Wohnraum zur Verfügung stellen, der mit höheren Anschaffungs- und Instandhaltungskosten als eine unmöblierte Wohnung einher geht, können einen zusätzlichen Mietvertrag für die Möbel aufstellen. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Vertrag zwischen MieterIn und VermieterIn nach dem Mietendeckel keine Vergütung erlaubt. Das stößt bei VermieterInnen, die einiges in Ihre Immobilie und deren Ausstattung investiert haben, um schönen Wohnraum für ihre MieterInnen zu schaffen natürlich nicht auf Begeisterung. Unsere Lösung: Als Servicedienstleister stellt mbly den MieterInnen die Möbel und Ausstattung der Wohnung zur Verfügung. Gleichzeitig erhalten sowohl MieterInnen als auch VermieterInnen einen Servicepartner, der Sorgenfreiheit und Nerven-Entlastung bringt. mbly kümmert sich um Instandhaltung und Reparaturen der Möbel und Ausstattungsgegenstände. Mit uns bleibt möbliertes Wohnen möglich – und Berlin die weltoffene Stadt, die wir so lieben!

Schattenmiete

Aufgrund der derzeitigen unklaren rechtlichen Lage, ist die wohl bekannteste Lösung die sogenannte Schattenmiete, also die kumulierte Differenz von Miete mit und ohne Mietendeckel. Diese kann – für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht sich gegen den Mietendeckel ausspricht und das Einfordern der Schattenmiete als rechtens erklärt – von den MieterInnen eingefordert werden. Durch diese zwei Variablen ist die Schattenmiete zwar eine Option, jedoch führt diese nicht zu einem voll zufriedenstellenden Ergebnis. Hinzu kommt, dass sich MieterInnen auf Grund der nicht geklärten bzw. unklaren Rechtslage weigern können, diesen Betrag zu zahlen, was zu einem – gegebenenfalls kostspieligen, auf jeden Fall aber nervenaufreibenden – Rechtsstreit führen kann. Das mbly-Modell nutzt die Schattenmiete nicht.

Treuhand

Ähnlich wie mit der Schattenmiete, kann bei der Anlegung eines Treuhandskontos für die Auszahlung des Differenzbetrags aus Miete mit und ohne Mietendeckel vorgesorgt werden. Hierzu können MieterInnen diesen Betrag monatlich auf das eingerichtete Treuhandkonto einzahlen. Der neutrale Treuhänder – meistens ein Notar – behält den Betrag bis zur Klärung der Rechtslage. Diese Möglichkeit eignet sich besonders dann, wenn die MieterInnen dieser Lösung zustimmen und keine Mietschulden aufbauen wollen.

Gewerbemiete

Da der Mietendeckel gewerblich genutzte Räume ausschließt, ist es möglich, die zu vermietende Wohnung bis zu 50 % als Gewerbe zu vermieten. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass die MieterInnen ein echtes Gewerbe führen, da sie sonst (erfolgreich) dagegen klagen können. Dies hat unter anderem eine Mietsenkung und gegebenenfalls ein Bußgeld zur Folge.

Die hier genannten Optionen haben Ihnen gezeigt, wie VermieterInnen legal auf den Mietendeckel reagieren können. Ein Verzicht auf mögliche Rechtsstreitigkeiten oder Unsicherheit aufgrund der unklaren Rechtslage ist dabei nur mit mbly möglich. Wofür Sie als VermieterIn sich entscheiden, bleibt letzten Endes natürlich Ihnen überlassen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen zu unserem mbly-Modell – kontaktieren Sie uns doch einfach ganz unverbindlich oder berechnen Sie hier Ihre Möbelrendite.

Ina Büttner

Author Ina Büttner

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