Berlin, 15.04.2021 – Der Berliner Mietendeckel wurde heute für nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das Land Berlin nicht befugt sei, die Mieten in Berlin durch ein eigenes Gesetz zu deckeln. mbly begrüßt diese Entscheidung.

mbly-Geschäftsführer Urs Möller sagt dazu: “Die Entscheidung freut uns sehr für Berlin als internationale Stadt, die vom Wandel lebt und durch den multikulturellen, internationalen Flair an Attraktivität gewinnt. Berlin ist geprägt von einer Willkommenskultur, die die Stadt attraktiv für nationales und internationales Publikum macht.”

Durch den starken Rückgang des Mietwohnungsangebots als Folge des Mietendeckels wurde besonders der Zuzug für NeuberlinerInnen deutlich erschwert. Als internationale Hauptstadt Deutschlands zieht Berlin auch viele MieterInnen an, die für eine gewisse Zeit in die Stadt ziehen. Dafür ist das Marktsegment “möbliertes Wohnen”/”Wohnen auf Zeit” wichtig. Durch die Nichtbeachtung dieses Marktsegments hat der Mietendeckel die Wohnungsknappheit gerade in diesem Segment deutlich verschärft: Da das Gesetz keine zusätzliche Berechnung für die Miete von möblierten Wohnungen vorsah, wurde möbliertes Vermieten zunehmend  unattraktiver.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht kann Berlin wieder auf seine Willkommenskultur bauen. mbly ist stolz darauf, ein Teil davon zu sein.

Über das Unternehmen

mbly wurde 2020 von der future forward living GmbH mit Sitz in Berlin gegründet. Das Unternehmen hat sich als Ziel gesetzt, VermieterInnen und MieterInnen von möbliertem Wohnraum zu unterstützen. Durch ein Sell and Lease-Back-Modell hilft mbly VermieterInnen durch Möbel Rendite zu generieren. Gleichzeitig stellt das Unternehmen VermieterInnen und MieterInnen bei Problemen und Reparaturen erfahrene MitarbeiterInnen an die Seite.

Ina Büttner

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